Hochmoor Ringe

In einem gemeinsamen Projekt konnten verschiedene Naturschutzverbände unter Federführung des BUND, zusammen mit dem Tierpark Nordhorn und der großzügigen Unterstützung der Sparkassenstiftung Grafschaft Bentheim wertvolle Moorflächen erwerben und wiedervernässen um der ursprünglichen Flora und Fauna eine neue Chance zu geben.

Bei dem “Hochmoor Ringe” handelt es sich um eine Hochmoorrestfläche des westlichen Teiles des “Südlichen Bourtanger Moores” im Bereich der Gemeinde Ringe in der Samtgemeinde Emlichheim, die seit 1998 als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Bereits 1983 wurden die überwiegend landeseigenen Flächen in einer Größe von 109,9 ha unter Naturschutz gestellt. 1998 wurden 145 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Insgesamt ist der Flächenerwerb Grundlage für die Umsetzung der Wiedervernässungsmaßnahmen im Gesamtprojekt, da mit der Wiedervernässung eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin eingeschränkten Nutzbarkeit der Flächen einherging.

So wurden von 2001 bis 2005 insgesamt 1.400 laufende Meter Entwässerungsgräben, die über 3 Meter tief waren und bis in den mineralischen Untergrund reichten, verfüllt und abgedämmt. Die bereits erreichte Vernässung, die sich unmittelbar auf mehr als 30 ha Hochmoorfläche auswirkt, ist schon jetzt beachtlich, obwohl sich ihre Wirkung erst allmählich entwickelt. Wo vor ein paar Jahren noch Vieh auf Moorgrünland weidete, wachsen stellenweise wieder Heide, Wollgräser und Torfmoos.

Tiere und Pflanzen haben inzwischen begonnen, die Flächen wieder in Besitz zu nehmen. Fleisch fressende Pflanzen warten auf unvorsichtige Insekten. Schwarz- und Braunkelchen, Neuntöter, Ziegenmelker, Bekassinen und Baumfalken finden sich langsam wieder in ihrer ursprünglichen Lebenswelt ein. Fehlen nur noch die Uferschnepfe und der Große Brachvogel.

Mit verschiedenen Arbeitseinsätzen kümmern sich BUND und die anderen Naturschutzverbände sowie der Tierpark Nordhorn um den Erhalt und die Weiterentwicklung der Fläche. Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie in Niedersachsen der Tierpark als regionales Arten- und Naturschutzzentrum sowie die aktiven Naturschutzverbände, allen voran der BUND, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, der Niedersächsische Heimatbund, Imker und Sportfischer und nicht zuletzt die Jägerschaft mit gemeinsamen Einsatz besondere Leistungen für den Naturschutz erbringen und das Land bei seinen diesbezüglichen Aufgaben unterstützen können.

Eine Zusammenfassung unserer Arten- und Naturschutzaktivitäten zum Ausdrucken finden Sie hier.

Die Geschichte des Hochmoors

Bei dem Naturschurschutzgebiet (NSG) handelt es sich um einen der letzten Reste unabgetorfter ehemaliger Hochmoorflächen aus dem Anteil des Bourtanger Moores im Landkreis Grafschaft Bentheim. Von den ehemals ca. 3.000 qkm (300.000 ha) Fläche des Bourtanger Moores, welches sich über 70 km in Süd-Nord Richtung erstreckte, und grenzüberschreitend einen natürlichen Grenzbereich zwischen Deutschland und den Niederlanden bildete, lagen etwa 1.000 qkm (100.000 ha) auf deutschem Gebiet. Sein südlicher Anteil im Kreisgebiet hatte eine Größe von etwa 30 qkm (3.000 ha ).

Mit dem NSG Hochmoor Ringe wurde der westlichste Ausläufer und ein Rest der nicht vollständig abgetorften und nur teilweise kultivierten Flächen des Bourtanger Moores im Bereich der Gemeinde Ringe in der Samtgemeinde Emlichheim und im Landkreis Grafschaft Bentheim 1983 (109 ha) bzw. 1898 (145 ha) unter Naturschutz gestellt.

Durch das Wiedervernässungsprojekt sollen zentrale Teile im Bereich des Naturschutzgebietes des ehemaligen Hochmoorgebietes erhalten werden. Durch die Wiedervernässung wird diesen Moorteilen wieder eine Entwicklungschance eingeräumt. Auf den meisten der Projektflächen, die im östlichen Mittelteil des Naturschutzgebietes liegen, hat es noch keinen Handtorfstich und erst recht keinen industriellen Torfabbau gegeben. Luftbilder aus den 50er Jahren zeigen an den Rändern des Moores umfangreiche Handtorfstiche zur Gewinnung von häuslichem Brennmaterial. Die Hochmoorreste sind von Schlitzgräben für eine Oberflächenentwässerung als Grundlage für die damals geübte landwirtschaftliche Nutzung der teilentwässerten Hochmoorflächen durchzogen. Vermutlich war es Buchweizenanbau in Veenkultur. Herr Diplomlandwirt Dr. H. Hacker schrieb 1956 in seiner bodenkundlichen Aufnahme für das Blatt Großringer Wösten-Süd der Boden- und Moorkarten des Emslandes zu den Wasserverhältnissen, dass diese selbst im Hochsommer kaum zu betreten waren. Damals hatte er noch Torfauflagen bis zu 35 dm gemessen.

Noch in den 60er Jahren wurden Entwürfe für eine vollständige Entwässerung und Kultivierung im Rahmen des „Meliorationsprojektes Alexisdorf-Ost“ geplant und in Form der Heute vorhandenen Wegetrassen und Gräben vorbereitet und umgesetzt. Dieser Teil der Entwässerungsanlagen war bis jetzt Grundlage für die landwirtschaftliche Nutzung des Hochmoorstandortes, vor allem als Grünland, aber auch noch vor einigen Jahren für eine Beackerung mit Roggen- und Kartoffelanbau. Die alte Mooroberfläche ist durch diese Vorentwässerung und die jahrzehntelange, überwiegend extensive landwirtschaftliche Nutzung verändert und hat sich erheblich gesenkt. Die ist besonders an den Böschungsoberkanten der o. g. planmäßig angelegten Entwässerungsgräben erkennbar. Die Voraussetzungen für eine Wiedervernässung und auch für das Gelingen einer Renaturierung auf Teilflächen sind jedoch noch relativ gut.

Auf den im Rahmen des Emslandplanes erstellten Boden- und Moorkarten i. M. 1:5000 waren noch sehr gute Moor- bzw. Torfprofile auf den nicht durch Handtorfstich und partielle Kultivierung in Randbereichen verzeichnet.

1996 bekam ein Sachbearbeiter der UNB, der selbst Jäger war, die Gelegenheit zu einer Mitpacht in dem 130 ha großen staatlichen Eigenjagdbezirk der im Wesentlichen die landeseigenen Moorflächen umfasste und im Norden an die Landesstraße und im Osten direkt bis an die Kreisgrenze zum Landkreis Emsland reichte. Der Hochmoorrest an der Kreisgrenze war ihm bereits seit 1973 bekannt. In dem Hochmoorrest gab es, wie im gesamten Landkreis kein „lebendes“, das heißt aktiv wachsendes Hochmoor mehr. Der Hochmoorrest setzte sich aus verbirkten ehemaligen Handtorfstichen, überwiegend als Grünland genutzten ehemaligen Hochmoorflächen, einer etwa 4 ha großen für Ackernutzung kultivierten an eine angrenzende Siedlerstelle angrenzende Teilfläche und für eine geplante Gesamtkultivierung bereits angelegte Entwässerungsgräben und mit Aufsandung befahrbar gemachte Wege zusammen. Im Norden hatte sich auf einem Sandrücken ein Birkenwald mit Krähenbeere im Unterstand und ausgedehnte Zwergstrauchheiden aus Besenheide mit einzelnen Wollgrassenken entwickelt. Auf mehreren Teilflächen, auf denen früher Brenntorf aber auch Sand gewonnen wurde, befanden sich bis Anfang der 70er Jahre umfangreiche Müllablagerungen und wassergefüllte Kuhlen.

Der Westrand des Gebietes wurde von einem durchlaufenden Entwässerungsgraben, der auch eine ca. 4 ha große westlich angrenzende Handtorfstichfläche abtrennte, gebildet. Den Nordrand bildete eine die Gemeinden Ringe und Neuringe verbindende Landesstraße.

Auf allen Flächen, die nicht oder nicht mehr landwirtschaftlich, vor allem als Grünland genutzt waren, hatte sich Gehölzaufwuchs, vor allem Birken entwickelt. Im nördlichen Teilbereich, einer 50 ha umfassenden landeseigenen Fläche bestanden umfangreiche Zwergstrauchheiden, unter anderem Krähenbeerheiden (Empetrum nigrum), z. T. im Unterwuchs unter lichtem Birkenbestand. Es war eine der größten Krähenbeerbestände im Kreisgebiet.

Durch die Jagdmitpacht vertieften sich zunehmend die Kenntnisse um die Beschaffenheit des Gebietes. Es war auch der westlichste Rand des in die Grafschaft reichenden Südlichen Bourtanger Moores. Wie alle Hochmoorrandgebiete gab es Vorentwässerungen und Handtorfstiche zur Gewinnung von Brennmaterial. Im Rahmen der Markenteilung waren viele Moorgebiete angepasst an die Größe von Hofstellen, in Kleinparzellen, sogenannte Torfstich-Rückgabeflächen (TRF) aufgeteilt. Dabei bestand auf Landesebene die Absicht nach der Brenntorfgewinnung einer späteren vollständigen Kultivierung in der Regie des Landes. Die Planung und deren teilweise begonnene Umsetzung durch besandete Wegeparzellen zur Erschließung und Entwässerungsgräben (Gewässer IIO) waren im gesamten Gebiet anzutreffen.

In den 70er Jahren änderte sich die Zielstellung einer Gesamtkultivierung zugunsten der Erhaltung von restlichen und für eine Wiedervernässung geeigneten Moorflächen. Es begannen deshalb Bemühungen um den „Rückerwerb“ von TRF zugunsten des Landes. Das war bei einigen Flächen bereits gelungen.

Für alle TRF hatten die Eigentümer einen Anspruch auf Entwässerung. Auf vielen einzelnen genutzten TRF waren bereits Dränageschlitze und vereinzelt Dränagerohre verlegt. Die Hauptentwässerung war durch 3 bis in den mineralischen Untergrund reichende Hauptgräben bereits vorbereitet. Ziel war die im Norden die Kreis-, Landes- und Bundesgrenze bildende Grenzaa (Schonebeeker Diep) als Hauptvorflut. Zwei der o. g. in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Gräben waren durch einen Quergraben verbunden. Der am Westrand liegende Graben hatte mit einem schräg durch das o. g. 50 ha große Flurstück eine Verbindung mit der Grenzaa. Er bildete die Hauptvorflut für alle im Westen und im Süden an das Moorgebiet angrenzenden und bereits kultivierten Flächen einschließlich einiger Siedlerstellen. Diese Schrägverbindung wurde mit Landesunterstützung durch einen neuen Randgraben an der Süd- und Westgrenze der 50-ha Fläche ersetzt.

1983 wurden die landeseigenen Flächen mit dem größten Teil des Hochmoorrestkörpers mit einer Größe von 110 ha durch die Bezirksregierung als Obere Naturschutzbehörde (ONB) als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 1988 um die „privaten“ TRF auf insgesamt 145 ha erweitert. Die Staatliche Moorverwaltung übernahm auf ihren Eigentumsflächen schon die ersten maschinellen Arbeiten zum Verringern des Gehölzaufwuchses.

Auf Initiative des Landkreises, nicht zuletzt durch den Jagdpächter (gleichzeitig Sachbearbeiter bei der UNB) wurden Überlegungen zu einer Wiedervernässung angestrengt. Entsprechende Planungen gab es bereits auf Landesebene bei der staatlichen Moorverwaltung als Grundlage für einen Erwerb von TRF. Voraussetzung war das Ablösen der privaten Entwässerungsansprüche. Das war letztendlich nur durch einen Grunderwerb zu erreichen. Die betroffenen Eigentümer wurden zu diesem Zweck angeschrieben. Es folgten viele mehr oder weniger erfolgreiche Einzelgespräche, z. T. sogar in den Niederlanden. Nachdem ein großer Teil der TRF bereits durch das Land und den Landkreis als künftige Eigentümer erworben werden konnten, oder die Bereitschaft zu einer Veräußerung erreicht worden war, wurde die Planung einer Wiedervernässung konkreter. Als künftige Grundeigentümer für einzelne TRF konnten auch der Tierpark Nordhorn, die Naturschutzstiftung und die Staatliche Moorverwaltung gewonnen werden. die o. g. Erschließungswege waren und blieben im Eigentum der Gemeinde Ringe. Unter anderem war ein wasserrechtliches Verfahren zur Aufhebung der Gewässereigenschaft erforderlich. Die im LK EL angrenzenden Landwirte verlangten eine Beweissicherung dafür, dass ihre Flächen durch eine Wiedervernässung nicht beeinträchtigt werden würden. Ihre Flächen waren zudem durch einen Randgraben zu dem Hochmoorkörper abgegrenzt.

Zur Beweissicherung wurden durch den Sachbearbeiter, unterstützt durch einen Mitarbeiter der ONB, in dem Hochmoorkörper 7 Peilbrunnen zu monatlicher Messung der Wasserstände im Moorkörper und auf den östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen vor und nach den geplanten Maßnahmen gesetzt. Die Messungen wurden durch den Jagdpächter vorgenommen und der UWB mitgeteilt. Es hat sich dabei gezeigt, dass sich auf den landwirtschaftlichen Flächen, der Grundwasserspiegel trotz Einstau im Bereich der Moorgräben nicht verändert hat.

Für das wasserrechtliche Verfahren wurde gemeinsam von der UWB und der UNB ein wasserrechtlicher Entwurf unter Federführung der ONB erstellt. Sowohl für den Vernässungsplan als auch den wasserrechtliche Plan wurde die Zustimmung der Staatlichen Moorverwaltung eingeholt.

Die Moorverwaltung übernahm auch später den Einstau durch regulierbare Staubauwerke in den umfunktionierten Gräben. Das Abdichten der Grabensohlen mit dem Einbau einer geeigneten Folie und deren Bedeckung mit seitlich gewonnenem Schwarztorf wurde durch die UNB mit Spezialbaggern (Kunststofflaufketten) durch eine beauftragte Firma unter Aufsicht der UNB ausgeführt.

Es wurde festgestellt, dass in den durch das Entnehmen von Schwarztorf entstandenen Senken, die sich schnell mit mooreigenem und Niederschlagswasser gefüllt hatten, sehr rasch flutendende Torfmoose und randlich sogar Sonnentau einstellten.

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) ließ ähnliche Pflegemaßnahmen zur Beseitigung von Gehölzaufwuchs mit einer Gruppe von durch die dem Landkreis unterstehende Einrichtung der Drogenberatung (DROB)  betreuten Personen einer Gruppe (DROB) ausführen. Die anfallenden Gehölzreste wurden überwiegend in aufgestaute Gräben und neue wassergefüllte Torfkuhlen eingebracht, wo sich an den Gehölzresten in relativ kurzer Zeit Torfmoose (Flutmoose) ansiedelten.

Vergleichbare Arbeiten wurden auch bereits durch freiwillige Helfer von den Naturschutzverbänden unter Anleitung durch den Jagdpächter ausgeführt. Mit dabei waren auch Arbeitskräfte, welche durch den Tierpark Nordhorn zur Verfügung gestellt wurden. Sogar der Leiter des Tierparks war mit im Einsatz. Das kritische Arbeitsfeld mit den nicht leicht zu begehenden Torfböden fand auch durch die Informationen und Erläuterungen durch den Sachbearbeiter (Jagdpächter) Verständnis und guten Einsatz. Neben den Freistellarbeiten wurde an verschiedenen Stellen die Torfschicht unter der Vegetationsdecke freigelegt um nährstoffarmes Niederschlagswasser festzuhalten und eine Anregung zur Entwicklung von hochmoortypischen Pflanzen (Torfmoose, Wollgras und Zwergstraucharten) zu schaffen.

Hinzu kam die Mitwirkung der Naturschutzverbände.

Dem BUND war von der Sparkassenstiftung eine erhebliche Summe zur Förderung eines Naturschutzprojektes angeboten worden. Der Vorsitzende des BUND fragte bei der UNB nach einem geeigneten Projekt. Ihm wurde angeboten die Mittel für den Erwerb einer größeren an dem internen östlichen Hauptgraben gelegenen TRF einzusetzen, um den Entwässerungsanspruch ablösen zu können.

Die Naturschutzstiftung des Landkreises interessierte sich sofort für diesen Grunderwerb um damit für andere Maßnahmen erforderliche Kompensationsleistungen in Wert setzen zu können. Sie bot sich auch als künftiger Grundeigentümer an. Danach kam es zu einer Abstimmung mit den anderen anerkannten Naturschutzverbänden im Landkreis, welche sich konzertiert bereit erklärten die Trägerschaft für das Projekt zur Wiedervernässung zu übernehmen.

Fazit:

Ohne das Interesse und die Bemühungen und die Bereitschaft des Sachbearbeiters der UNB und dessen Mitpacht in dem staatlichen Eigenjagdbezirk wäre das Gesamtprojekt weder zum Tragen noch bisher zu einer Umsetzung gekommen.

Insgesamt hat das Projekt einen guten und hoffnungsvollen Fortschritt erreicht. Es bedarf jedoch einer kontinuierlichen Fortführung und Weiterentwicklung.

Eigentlich hat die Staatliche Moorverwaltung als überwiegender Flächeneigentümer die Verantwortung für ihre Flächen. Die ONB hat ihre Zuständigkeit für das NSG auf die UNB übertragen. Auch die Naturschutzstiftung hat die Verantwortung für die ihr übertragenen Flächen.

Die Federführung sollte jedoch jemand haben, der Erfahrung mit der Entwicklung von Hochmoorkomplexen und deren besonderen Eigenarten hat und sich gut auskennt.

Eine Beweidung von Vernässungsflächen mit Schafen oder Rindern ist jedoch kontraproduktiv. Durch den Huftritt wird die Torfoberfläche belüftet, mineralisiert und allmählich abgebaut. Den Huftieren schadet das nasse Millieu der Torfoberfläche. Es gilt jedoch dem sich auf den noch trockenen Flächen sehr rasch einstellenden Gehölzaufwuchs (z. B. Birke, Faulbaum, Ohrweide, Eberesche) durch eine Beweidung entgegen zu wirken, andererseits die Belichtung der wieder zu vernässenden Flächen offen zu halten.

Soweit witterungsbedingt die Torfoberfläche einer Austrocknung ausgesetzt ist und sich Gehölzanflug einstellt, muss dieser mechanisch, notfalls händisch beseitigt werden, durch Gehölzentwicklung wird in erheblichem Umfang der für die Wiedervernässung notwendige Wassergehalt im Torfkörper verdunstet! Mit händischer Arbeit oder mit Spezialmaschinen ist der Aufwand sehr langwierig und teuer.

Eine weitere Entwicklung wäre mit einem Entfernen des Birkenwaldes auf der v. g. landeseigenen 50 ha-Fläche im Bereich der ehemaligen Handtorfstiche möglich. Dort wird wie bereits genannt in erheblichem Umfang Wasser verdunstet. Hierfür ist die Zuständigkeit der Staatlichen Moorverwaltung gegeben.

Es ist erwähnenswert, dass im Rahmen der o. g. Baggerarbeiten zur Gewinnung von Schwarztorf in dessen Untergrund Wurzelreste aus ehemaliger Bewaldung gefunden und wieder mit Torf bedeckt wurden. Vergleichbare Holzreste in Georgsdorf und Wietmarschen waren mit der C14-Methode im Auftrag des dendrochronologischen Instituts an der Uni Göttingen auf ein Alter von but 5.000 Jahren datiert worden.

Von Ekkehard Krum