Beitrag vom 8. Mai 2025: Bereits jetzt konnten erfreulicherweise wieder zahlreiche Jungtiere vor dem Mähtod bewahrt werden – und wir hoffen, dass es noch viele mehr werden! Gleichzeitig stellen sich für engagierte Helferinnen und Helfer viele Fragen: Wer ist eigentlich zuständig? Was darf ich auf fremdem Grund und Boden? Darf ich alle Tiere retten? Gibt es einen Unterschied zwischen Wild und anderen Tieren?
👉 Der „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet die besonderen Aspekte und versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten: https://www.tierpark-nordhorn.de/brachvogel-schutz…/
Mit großem Engagement und mit viel Einsatz haben viele Ehrenamtliche wie Jäger, Drohnenpiloten und andere Freiwillige bereits viele Jungtiere gerettet. Ein toller Einsatz! Und traditionell klappt die Koordination der Jungtierrettung in den meisten Fällen sehr gut. Oftmals sind es Jäger, die den Landwirten zur Hand gehen und beim Absuchen der Wiesen und Felder helfen. Gerade jetzt erreichen uns als regionales Natur- und Artenschutzzentrum wieder viele dieser Fragen. Daher haben wir ergänzend zur Bestimmungshilfe einen „Leitfaden Jungtierrettung“ erstellt.
Viele der Fragen drehen sich um Verantwortung und Verantwortlichkeit! Dank moderner Drohnentechnik ist die Jungtierrettung in den letzten Jahren rasant technisiert und damit auch professionalisiert worden. Aufgrund dieses Technikeinsatzes werden heute viel mehr Jungtiere gefunden und gerettet. Aber nicht nur Jungtiere. Gerade die Zahl der gefundenen Gelege ist geradezu exorbitant gestiegen. Und hier gibt es durchaus Konfliktpotential. Während Kitz und Hase als mobile Arten von der zu bearbeitenden Fläche getragen werden können und sich nach getaner Feldarbeit wieder gut zurechtfinden, funktioniert dies bei Gelegen nicht. Diese sind nicht mobil und müssen an Ort und Stelle verbleiben. Insbesondere, wenn es keine Gelege von jagdbaren Arten wie Fasan, Stockente oder Rebhuhn sind, bei denen der Jäger ein Aneignungsrecht hat und sich entsprechend kümmern kann. Denn bei Brachvogel, Kiebitz und Co. müssen die Gelege vor Ort verbleiben, auch wenn dies eine Einschränkung für den Bewirtschafter darstellt. Diese und weitere Fragen werden im „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet, in der Hoffnung, mehr für Mensch und Tier zu erreichen: https://www.tierpark-nordhorn.de/brachvogel-schutz…/