Oktober 2024 – Boa aus Wohnsiedlung wartet noch immer auf Abholung.

Die gute Nachricht vorweg: Der Fundschlange in der Auffangstation geht es klinisch soweit gut. Sie hat sich gehäutet, die Wunden sind abgeheilt und sie frisst mit großem Appetit. Aber im Zoo kann sie auf Dauer nicht bleiben und irgendwem gehört sie ja auch. Die Frage ist nur: wem? Die Aufregung war groß, als Anfang September eine über 110cm lange und 550g schwere Abgottschlange (Boa constrictor) in der Blumensiedlung in Nordhorn gefunden wurde. In der Presse und den sozialen Medien konnte man mehrere Tage lang über den ungewöhnlichen Fund lesen. Leider hat sich der rechtmäßige Besitzer bis heute nicht gemeldet, obwohl der Fundort in der Tulpenstraße darauf hindeutet, dass das Tier einfach nur aus Versehen entkommen ist. Die Feuerwehr war damals der überraschten Finderin zur Hilfe geeilt, die das unterkühlte Reptil auf ihrem Treppengeländer entdeckt hatte. Die Schlange hatte sich um das Geländer herumgewickelt – eine typische Haltung für diese Tierart. Abgottschlangen gehören zu den Würgeschlangen und sind nicht giftig! Sowohl kleinere Säugetiere als auch Vögel oder kleine Reptilien stehen auf dem Speiseplan dieser Reptilien. Die Größe des Beutetieres richtet sich dabei natürlich nach der Größe der Schlange.

Ausgewachsene Boas können eine Länge von bis zu 3,60m erreichen. Ein wichtiger Punkt übrigens für jeden, der überlegt, sich eine Boa constrictor anzuschaffen. Diese Tiere leben bei guter Haltung über 20 Jahre lang und werden eben richtig groß. Die normalen Terrariengrößen reichen daher irgendwann für die Haltung nicht mehr aus. Entweder ist dann eine Sonderanfertigung, ein Eigenbau oder die Umgestaltung eines Zimmers im Wohnhaus von Nöten, um den Platzansprüchen einer ausgewachsenen Abgottschlange gerecht zu werden. Und auch im Hinblick auf Wärme- und Luftfeuchtigkeit haben diese Tiere besondere Ansprüche, über die man sich vor der Anschaffung eines solchen Reptils ausreichend informieren sollte.

Die Mitarbeiter der Auffangstation wären froh, wenn der rechtmäßige Besitzer sein Tier so bald als möglich zurücknehmen würde. Findet sich der Besitzer nicht, muss eine neue geeignete Unterkunft für die Boa constrictor, die unter die besonders geschützten Arten fällt und im Washingtoner Artenschutzgesetz im Anhang II gelistet ist, gefunden werden. Das Tier kann aufgrund des fehlenden Herkunftsnachweises und seines Schutzstatus nur als Dauerleihgabe mit Vertrag durch das Land Niedersachsen an interessierte Privathalter abgegeben werden. Mögliche Interessenten können sich per Email an die Zootierärztin und Kuratorin Dr. Heike Weber (heike.weber@tierpark-nordhorn.de) wenden.